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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kessler Dachbau GmbH

 

Stand

10.06.2025

Firma

Kessler Dachbau GmbH

Anschrift

Kleiststraße 18, 54634 Bitburg

Telefon

+49 (0) 6561 97130-0

Mobil

+49 (0) 160 827 8006

E-Mail

kontakt@kessler-dachbau.de

Geschäftsführerin

Ulrike Kessler

Registergericht

Amtsgericht Wittlich, HRB 31707

USt-ID

DE149935733

 

 

1. Geltungsbereich


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Kessler Dachbau GmbH im Bereich Dachdeckerarbeiten, Dachsanierungen, Dacheindeckungen, Flachdacharbeiten, Schieferarbeiten, Fassadenbekleidungen, Wärmedämmarbeiten, Holz-/Dachstuhlarbeiten, Dachfensterarbeiten, Dachentwässerung, Metallarbeiten, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen.

2. Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Kessler Dachbau GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, Leistungsverzeichnis, Auftragsschreiben oder in einer gesonderten Vertragsurkunde, gehen diesen AGB vor.

5. Bei öffentlichen Ausschreibungen oder Vergaben nach VOB/A gelten diese AGB nur, soweit sie wirksam einbezogen wurden und den Vergabeunterlagen nicht widersprechen.
 

2. Vertragsgrundlagen und Rangfolge


1. Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge: a) das individuell vereinbarte Angebot beziehungsweise der schriftliche Auftrag, b) das Leistungsverzeichnis, Planunterlagen, Zeichnungen und technische Beschreibungen, soweit vereinbart, c) diese AGB, d) die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks einschließlich einschlägiger Flachdachrichtlinien, e) die jeweils einschlägigen DIN-Normen und, soweit vereinbart oder anwendbar, die VOB/C, insbesondere DIN 18338 für Dachdeckungsarbeiten, f) das Bürgerliche Gesetzbuch.

2. Die VOB/B gilt nur dann als Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur einbezogen, wenn der vollständige Text rechtzeitig vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde und die Einbeziehung rechtlich zulässig ist.

3. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB mit zwingendem Verbraucherrecht unvereinbar sein sollten, gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Vorschriften.
 

3. Angebote, Kostenvoranschläge und Vertragsschluss


1. Angebote der Kessler Dachbau GmbH sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.

2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Ausführung nach entsprechender Beauftragung.

3. Kostenvoranschläge, Beratungsleistungen, Aufmaße, Planungen, Skizzen, Berechnungen und technische Ausarbeitungen bleiben Eigentum der Kessler Dachbau GmbH. Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht noch zur Einholung von Konkurrenzangeboten verwendet werden.

4. Wird ein ausdrücklich kostenpflichtiger Kostenvoranschlag, eine Planung oder eine technische Ausarbeitung beauftragt, ist diese auch dann zu vergüten, wenn es nicht zur Auftragserteilung kommt.

5. Abbildungen, Muster, Proben, Prospekte und Herstellerangaben dienen der Beschreibung der Leistung. Geringfügige technisch oder materialbedingt übliche Abweichungen in Farbe, Struktur, Oberfläche, Maß, Maserung oder Materialbild bleiben vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
 

4. Preise und Preisänderungen


1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern brutto einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Einheitspreise gelten für die im Angebot beschriebene Leistung und Menge. Mehr- oder Minderleistungen werden nach tatsächlichem Aufmaß und den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet.

3. Sind im Angebot keine Bindungsfristen genannt, hält sich die Kessler Dachbau GmbH 14 Kalendertage an das Angebot gebunden.

4. Materialpreissteigerungen, insbesondere bei Metallen, Dämmstoffen, Holz, Bitumen, Dachbahnen, Schiefer, Ziegeln, Dachsteinen oder sonstigen Baustoffen, berechtigen nur dann zu einer Preisanpassung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.

5. Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert angeboten oder, soweit eine sofortige Ausführung aus technischen Gründen erforderlich ist, nach Aufwand und ortsüblichen beziehungsweise vereinbarten Verrechnungssätzen abgerechnet.
 

5. Leistungsumfang


1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Leistungsverzeichnis und den ausdrücklich vereinbarten Nebenleistungen.

2. Nicht im Angebot enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: statische Berechnungen, Energieberatungen, bauphysikalische Nachweise und behördliche Genehmigungen; Gerüstbau, Sondergerüste, Schutzdächer, Verkehrssicherungsmaßnahmen und Straßensperrungen; Kran-, Hebe- und Sondertransportleistungen; Entsorgung kontaminierter oder gefährlicher Stoffe, insbesondere asbesthaltiger Materialien, künstlicher Mineralfasern oder teerhaltiger Stoffe; Leistungen anderer Gewerke; Elektro-, Sanitär-, Blitzschutz-, Photovoltaik- oder Heizungsarbeiten, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind; Maler-, Putz-, Innenausbau- und Wiederherstellungsarbeiten an angrenzenden Bauteilen.

3. Werden bei der Ausführung verdeckte Mängel, Schäden oder nicht erkennbare Altlasten festgestellt, insbesondere Fäulnis, Schädlingsbefall, mangelhafte Unterkonstruktionen, Feuchteschäden, statische Probleme, kontaminierte Baustoffe oder nicht fachgerechte Vorleistungen, wird der Auftraggeber informiert. Die dadurch erforderlichen Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
 

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers


1. Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere Pläne, Genehmigungen, statische Nachweise, Angaben zu Leitungen, vorhandenen Schäden, Gefahrstoffen, früheren Sanierungen und Besonderheiten des Gebäudes.

2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin zugänglich und ausführungsbereit ist.

3. Soweit erforderlich, stellt der Auftraggeber unentgeltlich Strom, Wasser, Lagerflächen, Zufahrten und Stellflächen zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten bewegliche Gegenstände, Fahrzeuge, Gartenmöbel, Pflanzen, empfindliche Bodenbeläge und sonstige gefährdete Gegenstände im Arbeitsbereich zu entfernen oder zu schützen.

5. Verzögerungen, Mehraufwand oder Stillstandzeiten, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, sind zusätzlich zu vergüten.
 

7. Ausführungsfristen und Witterung


1. Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

2. Dachdeckerarbeiten sind witterungsabhängig. Termine und Fristen verlängern sich angemessen bei Regen, Schnee, Eis, Frost, Sturm, Hitze, Feuchtigkeit, hoher Windlast, unzumutbarer Gefährdung der Mitarbeitenden oder anderen Umständen, die eine fachgerechte oder sichere Ausführung beeinträchtigen.

3. Fristen verlängern sich ebenfalls bei Lieferverzögerungen, höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Maßnahmen, fehlenden Genehmigungen, Verzögerungen durch Vor- oder Folgegewerke oder bei nachträglich beauftragten Zusatzleistungen.

4. Die Kessler Dachbau GmbH ist berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen, wenn eine sichere oder fachgerechte Ausführung nicht gewährleistet ist.
 

8. Gefahrstoffe, Altlasten und Entsorgung


1. Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss bekannte oder vermutete Gefahrstoffe mitzuteilen, insbesondere Asbest, künstliche Mineralfasern, teerhaltige Abdichtungen, kontaminierte Hölzer, Schimmel oder schadstoffbelastete Dämmstoffe.

2. Werden Gefahrstoffe erst während der Arbeiten erkennbar, ist die Kessler Dachbau GmbH berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung zu unterbrechen.

3. Untersuchungen, Probenahmen, Schutzmaßnahmen, Spezialentsorgung, Nachweise, Container, Deponiekosten und behördliche Auflagen sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

9. Abnahme


1. Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.

2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

3. Die Abnahme kann förmlich, schriftlich, elektronisch oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch Ingebrauchnahme der Leistung, Weiterführung von Folgearbeiten oder vorbehaltlose Zahlung.

4. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab und benennt er innerhalb dieser Frist keinen konkreten Mangel, gilt die Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften als abgenommen.

5. Mit der Abnahme gehen Gefahr und Verantwortung für die Leistung auf den Auftraggeber über, soweit gesetzlich zulässig.
 

10. Aufmaß und Abrechnung


1. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Preisen, bei Einheitspreisen nach tatsächlichem Aufmaß.

2. Für Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten gelten, soweit vereinbart oder anwendbar, die Abrechnungsregeln der VOB/C, insbesondere DIN 18338.

3. Der Auftraggeber hat der Kessler Dachbau GmbH Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung des Aufmaßes zu geben.

4. Werden Leistungen durch Folgegewerke verdeckt oder beseitigt, bevor ein gemeinsames Aufmaß möglich war, ist die Kessler Dachbau GmbH berechtigt, die erbrachten Leistungen anhand eigener Aufzeichnungen, Fotos, Lieferscheine, Stundenzettel oder plausibler Berechnungen abzurechnen.
 

11. Abschlagszahlungen und Schlussrechnung


1. Die Kessler Dachbau GmbH ist berechtigt, für vertragsgemäß erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen nach dem Wert der erbrachten Leistungen zu verlangen.

2. Materiallieferungen, Sonderanfertigungen und eigens für den Auftrag beschaffte Baustoffe können angemessen in Abschlagsrechnungen berücksichtigt werden, soweit gesetzlich zulässig.

3. Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.

4. Skonto darf nur abgezogen werden, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Grenzen für Abschlagszahlungen, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen.
 

12. Zahlungsverzug


1. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

2. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

3. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Bei ausbleibenden fälligen Abschlagszahlungen ist die Kessler Dachbau GmbH nach angemessener Nachfrist berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen. Daraus entstehende Verzögerungen und Mehrkosten trägt der Auftraggeber, soweit er den Zahlungsverzug zu vertreten hat.
 

13. Eigentumsvorbehalt


1. Gelieferte, noch nicht eingebaute und noch nicht vollständig bezahlte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kessler Dachbau GmbH.

2. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Einbau gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Der Eigentumsvorbehalt gilt nicht, soweit ihm zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
 

14. Mängelrechte und Gewährleistung


1. Für Mängelrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

2. Bei Verträgen unter Einbeziehung der VOB/B gelten deren Regelungen nur, soweit die VOB/B wirksam vereinbart wurde.

3. Die Gewährleistung bezieht sich auf die von der Kessler Dachbau GmbH ausgeführte Leistung. Für Mängel an bauseitigen Vorleistungen, Planungsfehlern, ungeeigneten Untergründen, Eingriffen Dritter oder nicht beauftragten Bauteilen haftet die Kessler Dachbau GmbH nicht, soweit sie diese Umstände nicht zu vertreten hat.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen und der Kessler Dachbau GmbH Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

5. Eigenmächtige Mängelbeseitigungen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne vorherige angemessene Fristsetzung können zum Verlust von Erstattungsansprüchen führen, sofern kein dringender Notfall vorliegt.

6. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten an bestehenden Dächern wird keine Gewähr für den Gesamtzustand des Daches übernommen, sondern nur für die konkret beauftragte und ausgeführte Leistung.
 

15. Wartung, Inspektion und Pflege


1. Dächer, Dachrinnen, Flachdächer, Anschlüsse, Durchdringungen, Lichtkuppeln, Dachflächenfenster, Entwässerungen und Abdichtungen unterliegen Witterung, Alterung und Verschleiß.

2. Der Auftraggeber ist für regelmäßige Kontrolle, Reinigung und Wartung verantwortlich, sofern kein Wartungsvertrag mit der Kessler Dachbau GmbH besteht.

3. Unterlassene Wartung, verstopfte Entwässerungen, Laub, Bewuchs, Eis, Schnee, mechanische Beschädigungen, unsachgemäße Begehung oder Eingriffe Dritter können die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen und Mängelrechte ausschließen, soweit der Schaden hierauf beruht.

4. Arbeiten durch Dritte, insbesondere an Antennen, Photovoltaikanlagen, Blitzschutzanlagen, Lüftungen, Klimageräten oder sonstigen Dachdurchdringungen, sind der Kessler Dachbau GmbH während laufender Gewährleistungsfristen unverzüglich mitzuteilen, wenn ihre Leistungen betroffen sein können.
 

16. Haftung


1. Die Kessler Dachbau GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Kessler Dachbau GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Für Schäden an nicht geräumten, nicht geschützten oder nicht bekannten Gegenständen im Arbeitsbereich haftet die Kessler Dachbau GmbH nur bei Verschulden.
 

17. Kündigung und Rücktritt


1. Die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, kann die Kessler Dachbau GmbH die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.

3. Die Kessler Dachbau GmbH kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten, Zahlungsverzug trotz Fristsetzung, unzumutbaren Baustellenverhältnissen oder wesentlichen Sicherheitsrisiken.

18. Verbraucherwiderruf


1. Verbrauchern können gesetzliche Widerrufsrechte zustehen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, Fernabsatzverträgen oder Verbraucherbauverträgen.

2. Eine etwa erforderliche Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert in Textform zur Verfügung gestellt.

3. Beginnt die Kessler Dachbau GmbH auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf einer Widerrufsfrist mit der Leistung, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Wertersatz und Rückabwicklung.

4. Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.
 

19. Urheberrechte und Unterlagen


1. Angebote, Leistungsverzeichnisse, Zeichnungen, Fotos, technische Konzepte, Berechnungen und sonstige Unterlagen der Kessler Dachbau GmbH sind urheberrechtlich beziehungsweise leistungsschutzrechtlich geschützt, soweit sie die erforderliche Schutzfähigkeit besitzen.

2. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Verwendung außerhalb des konkreten Vertragszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung der Kessler Dachbau GmbH.
 

20. Datenschutz


1. Die Kessler Dachbau GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

2. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Kessler Dachbau GmbH.
 

21. Streitbeilegung


1. Die Kessler Dachbau GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.

2. Gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.
 

22. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht


1. Es gilt deutsches Recht.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Kessler Dachbau GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
 

23. Schlussbestimmungen


1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

3. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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